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Energieausweis





Übergangsfristen für Energiepass

Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 wird jetzt auch der Energieausweis für den Bestand von Wohn- und Nichtwohngebäuden Pflicht. Der neue Energieausweis soll kostengünstig und leicht verständlich sein. Bei Bestandsgebäuden soll er auch Modernisierungsempfehlungen zur Steigerung der Effizienz enthalten. Man unterscheidet zwischen Energieausweisen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Mieter und Käufer von bestehenden Nichtwohngebäuden können den Energieausweis spätestens ab dem 1. Juli 2009 verlangen. Für Wohngebäude, die vor dem 31. Dezember 1965 gebaut wurden, ist der Energieausweis bis 1. Juli 2008 Pflicht. für Häuser ab 1966 erst nach dem 1. Januar 2009.

Mehr dazu unter:
http://www.energieportal24.de/artikel_2665.htm